Kursdetail
Die Abschreibungsmöglichkeiten sind im Gegensatz zum Handelsrecht im Steuerrecht abschließend in den §§ 7 ff des Einkommensteuergesetzes geregelt. Je nach Veranlagungszeitraum ergeben sich für die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, sowie Gebäude, die sich im Betriebsvermögen befinden unterschiedliche Abschreibungsvorschriften und Wahlrechte. Diese können mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Sonderabschreibung nach § 7g EstG kombiniert werden, um eine möglichst niedrige Steuerlast zu erzielen. Auch in Bereich der Gebäude im Betriebsvermögen gibt es wieder Wahlrechte bezüglich der Abschreibungen.