Kursdetail
Bei Einkünften aus unbeweglichem Vermögen im Ausland stellt sich die Frage ob diese
als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Inland zu besteuern sind.
Erfolgt eine volle Besteuerung, eine Besteuerung im Rahmen des Progressionsvorbehaltes und
können eventuell im Ausland gezahlte Steuern im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angerechnet werden, kann eine Verrechnung von ausländischen Verlusten erfolgen.
Diese Fragen haben alle Auswirkungen auf die Steuerlast im Inland und somit aus auf eventuelle Investitionsentscheidungen.
Anhand des OECD-Musterabkommens sowie verschiedener DBA wird das Besteuerung erläutert.