Internationale Besteuerung der Altersbezüge

Besteuerung der Renten, Pensionen und Ruhegehälter im Rahmen des internationalen Steuerrechts

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Das Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Einkommensteuer, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Steuerberater*in

Kursziele

• Zuständigkeit/Sonderzuständigkeit § 19 EStG • Grundsätzliches zur Besteuerung von ausl. Ruhestandszahlungen • Besteuerung nach dem OECD-Musterabkommen • Abweichungen zum OECD-Musterabkommen • Besonderheiten einzelner, öfters benötigter, Doppelbesteuerungsabkommen • Hinweis zur Besteuerung nach sonstigen zwischenstaatlichen Vereinbarungen

Kursdetail

In den Zeiten der Internationalisierung gerät das das internationale Steuerrecht immer mehr in den Fokus der Steuerberatung. Im Bereich der Besteuerung der Altersbezüge stellen sich also die Frage welcher Staat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte hat. Ist es der Wohnsitzstaat der Kassenstaat oder sogar beide Staaten? Anhand des OECD-Musterabkommens sowie mehrerer ausgewählter Doppelbesteuerungsabkommen wird erläutert, wie die Besteuerung erfolgt und die Doppelbesteuerung vermieden wird. Die Folge der Zuordnung des Besteuerungsrechts ist dann, ob die Rente voll oder im Rahmen des Progressionsvorbehaltes besteuert wird, und inwieweit im Ausland gezahlte Steuern angerechnet werden können

Über den Referenten

Ich bin derzeit als Großbetriebsprüfer bei der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg tätig. Zudem unterrichte ich noch als Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Ich referiere außerdem an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

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