Insolvenzanfechtung gegenüber dem Steuerberater

Was ist zu tun, wenn der Insolvenzverwalter klingelt?

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129,00
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Das Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

• Anfechtung nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz • Anfechtungstatbestände und Anfechtungsgründe • Vorsatzanfechtung als „Königsdisziplin“ • Kongruente und inkongruente Deckung • Zeitpunkt der anfechtbaren Handlung • Bargeschäftsprivileg • Gläubigerbenachteiligung • Gläubigerschädigungsabsicht • Anfechtungsfristen und Verjährung • Kenntnis des Schuldners und des Gläubigers von der Insolvenzreife

Kursdetail

Das Instrument der Insolvenzanfechtung gibt dem Verwalter ein scharfes Schwert in die Hand, zum Teil viele Jahre zurückliegende Zahlungen an Gläubiger zugunsten der Insolvenzmasse zurückzufordern zu können. Dadurch stehen häufig auch vereinnahmte Honorare im Feuer und können ggfs. zurückverlangt werden. Daneben bestehen weitere Haftungsrisiken einer möglichen Beteiligung an gläubigerschädigenden Handlungen. Deshalb muss der Steuerberater in der Krise seines Mandanten in jederlei Hinsicht wissen, was er tut. Die Teilnehmer erfahren, • dass es die Anfechtung gläubigerschädigender Handlungen auch außerhalb der Insolvenz gibt • was sich hinter dem Instrument der Insolvenzanfechtung verbirgt und was sie ausmacht • welche Anfechtungstatbestände es konkret gibt • wer Anfechtungsberechtigter und wer Anfechtungsgegner ist • wie der Steuerberater einer Inanspruchnahme vorbeugen kann • wie Honorare anfechtungsfest vereinnahmt werden können • wie sich der Steuerberater bei Inanspruchnahme verhalten sollte • wie sich die aktuelle Anfechtungsrechtsprechung in den letzten Jahren entwickelt und verändert hat • wie es gelingt, weitere Haftungsrisiken zu vermeiden

Über den Referenten

Ich bin Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der Unternehmensberatung plenovia GmbH, und bin seit 1992 im Sanierungs- und Insolvenzrecht tätig. Ich erachte die umfängliche Beratung und Begleitung mittelständischer Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen als sehr herausfordernd und facettenreich, insbesondere weil man Menschen unterschiedlichster Interessen in persönlichen Ausnahmesituationen erlebt. Es macht mir Spaß, diese Erfahrungen und Kenntnisse weiterzugeben und den Austausch zu suchen.

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