Kursdetail
Mit dem sogenannten Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts ertönte im Jahr 2022 einer der lautesten Paukenschläge im Sozialversicherungsrecht seit Langem. Zwar hat der Gesetzgeber die Auswirkungen mit einer Übergangsregelung zunächst abgemildert. Doch zum Jahreswechsel 2027/2028 wird es ernst: Die Übergangsregelung läuft aus. Mandanten, die im Bildungs- oder Sportbereich tätig sind, müssen ihre Mitarbeiterstrukturen bis dahin an die veränderten sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst haben. Für die Beratungspraxis besteht daher dringender Handlungsbedarf.