Herrenberg-Urteil: Selbstständige Lehrer, Trainer, Coaches

Der Countdown läuft! Im gesamten Bildungs- und Sportbereich werden frei mitarbeitende Lehrer, Coaches und Trainer zum Jahresbeginn 2028 sozialversicherungspflichtig

Fachgebiete
€149,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
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Das Seminar richtet sich an:

Steuerberater*in / Wirtschaftsprüfer*in, Unternehmer*in

Kursziele

Die Teilnehmenden lernen, die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Lehrertätigkeiten nach der Herrenberg-Entscheidung sicher zu beurteilen, die aktuelle Rechtslage und Übergangsregelungen einzuordnen und Gestaltungsmöglichkeiten für bestehende und künftige Vertragsverhältnisse zu erkennen. • Was sind überhaupt „Lehrer“? • Bisherige Rechtslage und Paradigmenwechsel durch die „Herrenberg-Entscheidung • Auslegung durch die DRV Bund und neuere Instanzrechtsprechung • Übergangsregelung/„Beitragsamnestie“ für Lehrertätigkeiten • Streit um die Anwendung der Übergangsregelung auf Altfälle • Fragen der Vertragsgestaltung • Zeitgeringfügigkeit als beitragsprivilegierte Gestaltung für die Zukunft?

Kursdetail

Mit dem sogenannten Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts ertönte im Jahr 2022 einer der lautesten Paukenschläge im Sozialversicherungsrecht seit Langem. Zwar hat der Gesetzgeber die Auswirkungen mit einer Übergangsregelung zunächst abgemildert. Doch zum Jahreswechsel 2027/2028 wird es ernst: Die Übergangsregelung läuft aus. Mandanten, die im Bildungs- oder Sportbereich tätig sind, müssen ihre Mitarbeiterstrukturen bis dahin an die veränderten sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst haben. Für die Beratungspraxis besteht daher dringender Handlungsbedarf.

Über den Referenten

„Lösungen finden“ ist die Maxime meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht. In meiner Kanzlei im mittelhessischen Wetzlar berate und vertrete ich Unternehmen und Privatmandanten deutschlandweit in Fragen des Sozialversicherungsrechts. Daneben publiziere ich hauptsächlich in der Zeitschrift NWB und gebe mein Wissen in Fortbildungsveranstaltungen für Steuerberater online ebenso wie „offline“ weiter.

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