Kursdetail
Steuerberater und Wirtschaftsprüfe, die Jahresabschlüsse für insolvenznahe Unternehmen erstellen, stehen vor komplexen fachlichen Herausforderungen. Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HG darf ein Jahresabschluss nur mit Fortführungswerten aufgestellt werden, wenn bestehende Zweifel an der Unternehmensfortführung von der Geschäftsleitung nachvollziehbar ausgeräumt worden sind {§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Zudem statuiert § 102 StaRUG eine insolvenzrechtliche Warnpflicht, wenn der Geschäftsleitung eine mögliche Insolvenzgefahr nicht bewusst ist.
In dem Seminar werden Praxishinweise zur Going-Concern-Prüfung und der insolvenzrechtlichen Warnpflicht gegeben. Ein besonderer Fokus liegt auf der Umsetzbarkeit der Going-Concern-Prüfung bei KMU, denn bei diesen liegt häufig keine strukturierte Zukunftsplanung vor.
Hinweise zu den Haftungsrisiken des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers gegenüber dem Unternehmen, der Geschäftsleitung, den Gesellschaftern und kreditgebenden Banken schließen das Seminar ab.