Fehler bei steuerlichen Erklärungen

Korrekturpflichten, Korrekturmöglichkeiten und strafrechtliche Risiken vermeidenAbgrenzung von § 153 AO, § 371 AO und § 378 AO

Fachgebiete
€149,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
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Das Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Steuerberater*in / Wirtschaftsprüfer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

Ein praxisorientiertes Seminar für alle, die steuerliche Fehler frühzeitig erkennen, richtig korrigieren und strafrechtliche Risiken vermeiden wollen. Fehler entdeckt – was ist jetzt zu tun?

  • Typische Fehlerquellen in der steuerlichen Praxis
  • Fehler, neue Erkenntnis oder nachträgliche Änderung des Sachverhalts?
Die Berichtigungspflicht nach § 153 AO
  • Voraussetzungen und Umfang der Korrekturpflicht
  • Wer ist zur Berichtigung verpflichtet?
  • Zeitpunkt und Inhalt der Berichtigung
Abgrenzung zu Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung
  • Vorsatz, Leichtfertigkeit und bloßer Fehler
  • 370 AO und § 378 AO
  • Risiken durch verspätete oder unterlassene Korrektur
Selbstanzeige nach § 371 AO
  • Wann ist eine Selbstanzeige erforderlich?
  • Voraussetzungen der Wirksamkeit
  • Sperrgründe und Tatentdeckung
  • Abgrenzung zur Berichtigung nach § 153 AO
Die Entscheidung in der Praxis: § 153, § 371 oder § 378 AO?
  • Prüfschema und Entscheidungswege
  • Umgang mit unklaren Sachverhalten
  • Dokumentation der rechtlichen Bewertung
Besondere Risikosituationen
  • Betriebsprüfung und Außenprüfung
  • Interne Prüfungen und Tax Compliance
  • Fehler in Massendaten und wiederkehrenden Prozessen
  • Wechsel von Beratern oder Verantwortlichen
Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für Berater und Unternehmensverantwortliche
  • Pflichten von Geschäftsführung und Steuerabteilung
  • Rolle des Steuerberaters
  • Eigene strafrechtliche und berufsrechtliche Risiken
Risikominimierung durch Organisation und Tax Compliance
  • Interne Eskalations- und Korrekturprozesse
  • Dokumentation von Entscheidungen
  • Steuerliches IKS als Präventions- und Exkulpationsinstrument

Kursdetail

Das Seminar zeigt praxisnah, wann eine Berichtigung nach § 153 AO ausreicht, wann die Voraussetzungen einer Selbstanzeige nach § 371 AO zu prüfen sind und welche Bedeutung die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO hat. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen bloßem Fehler, Leichtfertigkeit und vorsätzlicher Steuerhinterziehung.

Anhand typischer Praxisfälle wird dargestellt, wie Fehler richtig analysiert, Korrekturentscheidungen getroffen und dokumentiert werden sollten. Behandelt werden außerdem besondere Risikosituationen wie Betriebsprüfungen, interne Prüfungen oder Fehler in wiederkehrenden steuerlichen Prozessen.

Der Vortrag zeigt zugleich, wie Steuerberater, Leiter von Finanz- und Steuerabteilungen sowie Unternehmensverantwortliche eigene Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken reduzieren und durch klare Korrekturprozesse, Dokumentation und Tax Compliance Vorsorge treffen können.

Über den Referenten

Jeder Fall ist anders und stellt eine spannende Herausforderung dar. Besonders reizvoll ist die Nähe zum Mandanten und die konsequente zielorientierte und effektive interessensgerechte Lösung im Sinne des Mandanten. Bei Unternehmen und Individualpersonen bereitet insbesondere die lösungsorientierte Teamarbeit mit anderen Disziplinen und den vertrauten Beratern auf Seiten des Mandanten Freude. Die Schnittstelle vom Strafrecht zum Steuerrecht ist dabei motivierend, weil sich Empathie, Teamarbeit, Erfahrung und Recht zu Lösungen in allen Konstellationen kombinieren lassen.

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