Erbschaftsteuerrecht-Update 2026

Im Rahmen von Aktuelles Steuerrecht Praxis und Monat

Fachgebiete
Preisspanne: €45,00 bis €139,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
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Das Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Einkommensteuer, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Mitarbeiter*in Rechnungswesen und Controlling, Steuerberater*in / Wirtschaftsprüfer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

Das Seminar vermittelt die wichtigsten aktuellen steuerrechtlichen Änderungen und Gerichtsentscheidungen. Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, relevante Auswirkungen für die Kanzleipraxis frühzeitig zu erkennen und rechtssicher zu berücksichtigen. Folgende Themen wurden behandelt:

  • Bundesverfassungsgericht: Privilegierung betrieblichen Vermögens gegenüber privatem Vermögen
  • Wertsteigerungen infolge des Kaufkraftschwundes bei der Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
  • Berücksichtigung außergewöhnlicher Aufwendungen bei der Bewertung von Anteilen im vereinfachten Ertragswertverfahren
  • Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen
  • Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt
  • Zulässige Rückwirkung der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf den 1.7.2016
  • Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten
  • Ermittlung der Erbanteile von Amts wegen bei Vorliegen gewichtiger Gründe
  • Steuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG
  • Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 € kein steuerfreies "übliches Gelegenheitsgeschenk"

Kursdetail

Gesetzgebung

  • Bundesverfassungsgericht: Geplante Entscheidungen in 2026 - Privilegierung betrieblichen Vermögens gegenüber privatem Vermögen

 

Verwaltungsanweisung

  • Wertsteigerungen infolge des Kaufkraftschwundes bei der Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG

 

Rechtsprechung

  • Ermittlung der Erbanteile von Amts wegen bei Vorliegen gewichtiger Gründe
  • Berücksichtigung außergewöhnlicher Aufwendungen bei der Bewertung von Anteilen im vereinfachten Ertragswertverfahren
  • Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen
  • Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt
  • Zulässige Rückwirkung der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf den 1.7.2016
  • Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 € kein steuerfreies "übliches Gelegenheitsgeschenk"
  • Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung
  • Anlaufhemmung bei Abgabe einer Schenkungsteuererklärung nach Anzeigeerstattung
  • Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten
  • Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments
  • Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bei Einzug des Erben aus von ihm selbst zu vertretenden Umständen erst mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Erbfall
  • Schenkungsteuer gehört nicht zu den Anschaffungskosten eines Grundstücks

 

Kurzhinweise

  • Reformvorschläge der norddeutschen Bundesländer für die Erbschaftsteuer
  • Erbrecht des Fiskus
  • Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG
  • Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG
  • Keine Steuerbefreiung nach § 13b ErbStG für nur einmal jährlich gemulchten Bauplatz

Über die Referentin

Mein Tätigkeitsfeld ist in erster Linie durch meine Leidenschaft für das Steuerrecht und den Beruf als Steuerberaterin geprägt. Das zeigt sich u.a. in meiner Tätigkeit als Gastreferentin an der WHS sowie als Dozentin bei Dr. Bannas. Ich unterrichte auf dem Gebiet des Steuerrechts unterschiedliche Teilnehmer, so bereite ich z. B. Prüfungskandidaten auf die mündliche Steuerberaterprüfung vor. Des Weiteren bin ich ehrenamtliches Prüfungsausschussmitglied für die StBK Westfalen-Lippe.

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