Einkommensteuer-Update (Einkommensteuererklärung) 2025

Im Rahmen von Aktuelles Steuerrecht Praxis

Fachgebiete
30,00119,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
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Das Seminar richtet sich an:

Auszubildende, Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Einkommensteuer, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Mitarbeiter*in Rechnungswesen und Controlling, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in

Kursziele

Aus Aktualitätsgründen folgen die Inhalte ca. 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Kursdetail

Gesetzgebung

  • JStG 2024
  Verwaltungsanweisungen
  • Auslegungsfragen zu § 15 Absatz 3 Nummer 1 EStG; Folgen aus dem BFH-Urteil vom 12. Oktober 2016, I R 92/12, BStBl. 2022 II S.123; BMF-Schreiben vom 14. Januar 2022, BStBl. I S. 160
  • Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen des Arbeitgebers für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer
  • Anlage zum Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG
  Rechtsprechungen zur Bilanzierung / Gewinnermittlung
  • Zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch
  • Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage
  • Nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
  • Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung
  • Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten
  • Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen
  • Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden ImmoWertV
  • Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts beim Realsplitting
  • Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung
  • Kein Werbungskostenabzug für ausschließlich durch ein Insolvenzverfahren verursachte Aufwendungen
  • Steuerliche Berücksichtigung von überobligatorischen Beiträgen zu einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse
  • Nachhaltiger Ankauf notleidender Darlehensforderungen nicht ohne Weiteres originär gewerbliche Tätigkeit
  • Aufwärtsabfärbung bei lediglich verrechenbaren Verlusten gemäß § 15a EStG
  • Zu den Besteuerungsfolgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs entweder gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs
  • Verlustausgleichsvolumen durch Einlagen trotz sogenannter Mehrentnahmen in Vorjahren
  • Betriebsaufspaltung und Bilanzierungskonkurrenz
  • Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung eines GmbH-Anteils
  • Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG
  • Tätigkeit eines staatlich anerkannten Sozialpädagogen im Bereich der Eingliederungshilfe ist keine sonstige selbständige Tätigkeit
Kurzhinweise
  • Arbeitslohn bei Teilerlass eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geförderten Darlehens
  • Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn
  • Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
  • Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags
  • Steuerbarkeit der Erstattung von auf der Fondsebene erhobenen Verwaltungsgebühren durch den Investmentmanager
  • Folgewirkungen (Progressionsvorbehalt, Kinderfreibeträge) bei abkommensrechtlich freigestellten ausländischen Einkünften
  • Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren
  • Wegfall der Antragsvoraussetzungen nach der Option zum Teileinkünfteverfahren
  • Keine ermäßigte Besteuerung eines nur teilweise kapitalisierten Ruhegehalts
  • Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen
Gestaltungsberatung
  • Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
  • Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Über den Referenten

Ich habe ich mich auf die Beratung von (Zahn-)Ärzten, Heilhilfsberufen und Pflegeeinrichtungen spezialisiert, da sich gezeigt hat, dass eine Spezialisierung ein wertvolleres und bindungsintensiveres Mandatsverhältnis mit sich bringt. Diese Erfahrung und das Know-How möchte ich im Sinne der Qualitätssicherung der Tätigkeit als StB weitergeben um damit die Werthaltigkeit unserer Beratung, die über Lohn- und Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung hinausgeht, unter Beweis zu stellen.

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