Die GewSt-Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG für grundbesitzverwaltende Betriebe

Zur Anwendung der Vorschrift sind Detailkenntnisse, die wir vermitteln, zwingend erforderlich, um Haftung zu vermeiden.

Fachgebiete
149,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
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Das Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Steuerberater*in / Wirtschaftsprüfer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, relevante Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und rechtssicher zu berücksichtigen: • Anwendungsbereich § 9 Nr. 1 GewStG, • eigener Grundbesitz, • Abgrenzung Gebäude, Betriebsvorrichtungen, Zubehör, • eigenes Kapitalvermögen, • Wohnbauten etc. errichten und veräußern, • Nutzung durch den Gewerbebetrieb eines Gesellschafters, • Sonderregelungen Photovoltaikanlage, • neue Nichtbeanstandungsgrenze 5% ab VZ 2021, • neueste Rechtsprechung.

Kursdetail

Ganz oder gar nicht ist oftmals die Lösung bei der die GewSt-Kürzungsvorschrift. Nicht selten stehen 5 bis 6 -stellige GewSt-Belastungen auf dem Spiel. Auf Grund der Detailverliebtheit ist die Vorschrift eine der haftungsgeneigtesten Vorschriften des Steuerrechts.

Der Teilnehmer erhält einen Gesamtüberblick über eine der restriktivsten Vorschrift des Steuerrechts, die im Anwendungsbereich sehr komplex ist und selten Toleranzen in der Anwendung kennt. Nach dem Seminar ist der Teilnehmer in der Lage, die Vorschrift des § 9 Nr. 1 GewStG in all ihren Details rechtssicher anzuwenden.

Über den Referenten

Ich habe ich mich auf die Beratung von (Zahn-)Ärzten, Heilhilfsberufen und Pflegeeinrichtungen spezialisiert, da sich gezeigt hat, dass eine Spezialisierung ein wertvolleres und bindungsintensiveres Mandatsverhältnis mit sich bringt. Diese Erfahrung und das Know-How möchte ich im Sinne der Qualitätssicherung der Tätigkeit als StB weitergeben um damit die Werthaltigkeit unserer Beratung, die über Lohn- und Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung hinausgeht, unter Beweis zu stellen.

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