Kursdetail
Die Corona-Pandemie hat große Teile der Wirtschaft schwer getroffen. Umsatzeinbrüche ziehen akute Liquiditätsengpässe bis hin zur Insolvenzreife nach sich. Zur Vermeidung einer Insolvenzwelle hat die Politik eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Dazu gehört das COVInsAG, das neben der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht eine Reihe weiterer Verfahrenshilfen für in Not geratene Unternehmen enthält. Inwieweit verdienen die Folgen der bis zum 30.04.2021 geltenden Aussetzung nach wie vor Beachtung?
Was regelt das COVInsAG noch?
Wer kann sich auf seinen Schutz berufen? Und welche Haftungsrisiken birgt dieses „Rettungsgesetzes?
Fragen, auf die es in diesem Vortrag Antworten gibt.