Update zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen

Achtung: ab 29.11.2023: https://teletax.de/produkt/neuregelungen-der-photovoltaikanlagen-besteuerung/

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30,0099,00

zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.

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Das Seminar richtet sich an:

Auszubildende, Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Einkommensteuer, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

  • die Teilnehmer können unterscheiden, welche Einkunftsart vorliegt
  • die Teilnehmer können beurteilen, ob eine Photovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird
  • die Teilnehmer kennen den Unterschied zwischen „kleinen Photovoltaikanlagen“ mit Liebhabereiwahlrecht und den anderen Anlagen
  • Ausführlich Behandlung der „Vereinfachungsregelung”
  • Neuregelung ab 01.01.2022 § 3 Nr. 72 EStG
  • Steuerliche Besonderheiten beim Stromspeicher, bei den Cloud-und Community Angeboten.
  • die Teilnehmer kennen die Kleinunternehmerregelung
  • die Teilnehmer können beurteilen, welche Ausgangsumsätze der Umsatzsteuerung unterliegen
  • die Teilnehmer wissen inwieweit der Vorsteuerabzug auf den Anschaffungskosten/Herstellungskosten möglich ist
  • die Teilnehmer kennen die Vorsteuerberichtigung bei einer Photovoltaikanlage
  • umsatzsteuerliche Behandlung der Strom-Cloud
  • Null-Steuersatz ab 01.01.2022

Kursdetail

Das Seminar zeigt, welche Themen bei der Anschaffung und Betrieb einer Photovoltaikanlage steuerlich zu beachten sind. Ausführlich wird auf das aktuelle BMF-Schreiben vom 29.10.2021 zur „Liebhaberei“ bei kleinen Photovoltaikanlagen behandelt. Aktuelle Änderung des EEG 2021 werden genauso angesprochen, wie Stromspeicher, Cloud-Lösungen sowie Community-Angebote.

Ausführlich werden die Neuregelungen ab dem 01.01.2022 im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer besprochen.

Im Zuge der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 ändert sich unter anderem auch die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen. Insbesondere die neu eingeführte Ertragsteuerbefreiung nach § 3 Nummer 72 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und die erstmalige Einführung eines Nullsteuersatzes auf Basis des § 12 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) haben weitreichende Konsequenzen für die Besteuerung von Erträgen aus Photovoltaikanlagen.

Die damit einhergehenden Änderungen können steuerrechtlich nicht isoliert betrachtet werden. Besonders der Übergang vom bestehenden Besteuerungssystem zur Einführung der Steuerbefreiung, aber auch die Einordnung in den Gesamtzusammenhang und etwaige Abgrenzungsfragen zwischen Betriebs- oder Privatvermögen beschäftigen derzeit viele Photovoltaik (PV)-Anlagenbetreiber.

Über den Referenten

Ich bin derzeit als Großbetriebsprüfer bei der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg tätig. Zudem unterrichte ich noch als Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Ich referiere außerdem an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

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