Der neue Umwandlungssteuererlass – was lange währt, wird gut?

Mit Datum vom 02.01.2025 hat die Finanzverwaltung den neuen Umwandlungssteuererlass – nach mehrjähriger Überarbeitungszeit - herausgegeben.

Fachgebiete
129,00
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Das Seminar richtet sich an:

Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

• Zusammenfassender Überblick über die gesetzlichen Änderungen im Umwandlungssteuergesetz • Darstellung der wesentlichen Änderungen im Umwandlungssteuererlass • Insbesondere: Vergleich der ersten Entwurfsfassung mit dem finalen Erlass nach Verbändeanhörung • Hintergrundinformationen zu den vorgenommenen Änderungen: Wesentliche BFH-Urteile/ Praxisprobleme • Vertiefung anhand praxisnaher Beispiele • Ausblick zur Gesamtplanrechtsprechung

Kursdetail

Im Rahmen des Vortrags erhalten Sie anhand praxisnaher Beispielsfälle einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen im Umwandlungssteuergesetz sowie eine kurze und prägnante Darstellung der wesentlichen Änderungen des fast 90 Seiten langen Umwandlungssteuererlasses. Seitens der Verwaltung wurde bereits mit Datum vom 23.10.2023 ein erster Entwurf des überarbeiteten Erlasses im Rahmen der Anhörung der Verbände übersandt. Die Veröffentlichung des Erlasses hat nach Verbändeanhörung somit noch einmal über ein weiteres Jahr gedauert. Es empfiehlt sich daher insbesondere auch ein Blick auf die nachträglich – nach Verbändeanhörung – vorgenommenen Änderungen sowie die nicht aufgegriffenen Vorschläge. Beispielhaft genannt sei hier die unverändert belassene Rn. 20.07 zur sogenannten Gesamtplanrechtsprechung.

Über die Referentin

Mir liegt Vielfältigkeit und Abwechslung beim meiner Tätigkeit sehr am Herzen. Als Sachbearbeiterin im Referat für Bilanz- und Umwandlungssteuerrecht des Ministeriums der Finanzen NRW beschäftige ich mich täglichen mit verschiedenen aktuellen Praxisproblemen und habe darüber hinaus die Möglichkeit, an laufenden Gesetzgebungsverfahren mitzuwirken und die Erstellung von BMF-Schreiben fachlich zu begleiten. Durch meinen Beruf bin ich regelmäßig auf dem neusten Stand bezüglich etwaiger Entwicklungen im Bereich des Bilanz- und Umwandlungssteuerrechtes und kann Ihnen somit umfassende Informationen rund um aktuelle Neuerungen bieten.

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