Kursdetail
Im Juli 2021 ist die zweite Stufe des Mehrwertsteuerdigitalpakets in Kraft getreten und hiermit auch der One-Stop-Shop (OSS). Der OSS ermöglicht Steuerpflichtigen die Deklaration und Zahlung der Mehrwertsteuer aus sonstigen Leistungen an Endverbraucher und aus Fernverkäufen zentral in ihrem im Sitzstaat. Gleichzeitig geht das besondere Besteuerungsverfahren mit einigen verfahrensrechtlichen Besonderheiten einher, die beachtet werden müssen, um einen Ausschluss aus dem Verfahren zu vermeiden. Auch die Prüfung der OSS-Meldungen durch die Mitgliedstaaten geht mit einigen Besonderheiten einher, die erhebliche praktische Auswirkungen haben. In dem Online-Seminar werden diese Besonderheiten sowie die Ausweitung des OSS im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“ kompakt erläutert und praktische Auswirkungen aufgezeigt.