Das One-Stop-Shop-Verfahren in der Praxis

Das One-Stop-Shop-Verfahren sowie dessen verfahrensrechtlichen Besonderheiten kompakt und verständlich erläutert.

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129,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
Der/Die ausgewählte Teilnehmer*in hat dieses Produkt bereits gebucht.

Das Seminar richtet sich an:

Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in

Kursziele

• Überblick One-Stop-Shop-Verfahren • Funktionsweise des OSS und Fristen im besonderen Besteuerungsverfahrens • Verfahrensrechtliche Besonderheiten, Ausschlussgründe und praktische Bedeutung • Die Prüfung des besonderen Besteuerungsverfahrens durch die Mitgliedstaaten und praktische Implikationen • Erweiterung des OSS-Verfahrens im Rahmen der VAT in the Digital Age Initiative • Praktische Herausforderungen

Kursdetail

Im Juli 2021 ist die zweite Stufe des Mehrwertsteuerdigitalpakets in Kraft getreten und hiermit auch der One-Stop-Shop (OSS). Der OSS ermöglicht Steuerpflichtigen die Deklaration und Zahlung der Mehrwertsteuer aus sonstigen Leistungen an Endverbraucher und aus Fernverkäufen zentral in ihrem im Sitzstaat. Gleichzeitig geht das besondere Besteuerungsverfahren mit einigen verfahrensrechtlichen Besonderheiten einher, die beachtet werden müssen, um einen Ausschluss aus dem Verfahren zu vermeiden. Auch die Prüfung der OSS-Meldungen durch die Mitgliedstaaten geht mit einigen Besonderheiten einher, die erhebliche praktische Auswirkungen haben. In dem Online-Seminar werden diese Besonderheiten sowie die Ausweitung des OSS im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“ kompakt erläutert und praktische Auswirkungen aufgezeigt.

Über die Referentin

Meine Leidenschaft gilt dem Steuerrecht an der Schnittstelle zur Technologie. Als Steuerberaterin bin ich im internationalen Umsatzsteuerrecht tätig und fokussiere mich hierbei auf die Umsetzung umsatzsteuerrechtlicher Anforderungen in Systemen und Prozessen. Neben meiner Tätigkeit als Steuerberaterin bin ich als Dozentin tätig, um insbesondere meine praktischen Erfahrungen bei der Umsetzung rechtlicher Regelungen zu teilen. Hierbei liegt es mir insbesondere am Herzen zu vermitteln, wie Technologie und Steuern miteinander verknüpft werden können.

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