Das Klarheitsgebot des § 6a EStG und das BFH-Urteil vom 28.02.2024

Viele Formulierungen in Pensionszusagen sind nicht eindeutig. Nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG schließt das die Bildung von Pensionsrückstellungen aus.

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Das Seminar richtet sich an:

Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

• Bewusstsein dafür, das eindeutige Formulierungen in Pensionszusagen stets essenziell sind. • Prüfmethoden • Erkennen von häufigen Mängeln • Schutz der Mandantschaft vor steuerlichen Nachteilen • § 6a EStG • Klarheit und Eindeutigkeit bei Pensionszusagen • Pensionsrückstellungen • Steuerbilanz • Handelsbilanz • Körperschaftssteuer • Gewerbsteuer • Jahresabschluss • Betriebsprüfung

Kursdetail

Wir schauen uns das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) genauer an. Es werden Beispiele angeführt, an denen Sie besonders häufige Knackpunkte in Zusagetexten erkennen können. Der steuerliche Berater schützt seine Mandantschaft proaktiv vor Nachteilen in Folge von Betriebsprüfungen zur Pensionszusage. Die unbeabsichtigte Auflösung von Pensionsrückstellungen wird vermieden. Eindeutigkeit ist eine umfassende und grundlegende Anforderung. Sie lässt sich nicht einfach nach einem Prüfschema ermitteln. Die Teilnehmer bekommen Werkzeuge an die Hand, mit denen zumindest gröbste Mängel beseitigt werden können.

Über den Referenten

Die betriebliche Altersversorgung ist eine interdisziplinäre Angelegenheit. Das macht es notwendig, über den eigenen Tellerrand zu schauen. Daher verstehen wir uns (auch) als Bindeglied zwischen unseren Kunden und Mandanten und deren steuerlichen oder rechtlichen Beratern. Ich bin Geschäftsführer der SL vorsorge AssekuranzMakler GmbH & Co. KG.

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