Check-Up GmbH Satzung aus steuerrechtlicher Sicht

Erläuterung von Klauseln wie z.B. inkongruenten Gewinnausschüttung, inkongruenten Gewinnverwendung u.a. nach § 8c KStG

Fachgebiete
30,00119,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
Der/Die ausgewählte Teilnehmer*in hat dieses Produkt bereits gebucht. Für den/die ausgewählte Teilnehmer*in liegt dieses Produkt bereits im Warenkorb.

Das Seminar richtet sich an:

Auszubildende, Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Einkommensteuer, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in

Kursziele

Aus Aktualitätsgründen wird der Inhalt demnächst bekannt gegeben

Kursdetail

Bei der Gründung einer GmbH und der Gestaltung ihrer Satzung stehen regelmäßig gesellschaftsrechtliche Fragestellungen im Vordergrund. Erst „im Laufe des Lebens einer GmbH“ stellt sich heraus, dass steuerrechtliche Problemstellungen vermeidbar bzw. besser in den Griff zu bekommen sind, wenn entsprechende Regelungen in der GmbH-Satzung vorhanden sind. Das Seminar gibt Anstoß und vermittelt die entsprechenden Kenntnisse bereits bei Gründung die Satzungsgestaltung auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten vornehmen zu können. Klauseln wie z.B. zur inkongruenten Gewinnausschüttung, inkongruenten Gewinnverwendung, zur gesellschafterbezogenen Rücklagenbildung, Steuerübernahmeklausel bei Wegfall des Verlustvortrags nach § 8c KStG werden erläutert.  

  • Einführung
  • Firma
  • Unternehmensgegenstand
  • Sitz
  • Geschäftsjahr
  • Kapitalausstattung
  • Geschäftsführung/Vertretung
  • Abfindung
  • Gewinnverwendung und -verteilung
  • Rückforderungsklausel bei vGA
  • Steuerübernahme-Klausel bei vGA
  • Steuerübernahme-Klausel bei Verlustvernichtung
  • Inkongruente Einlage
  • Gesellschafterbezogene Rücklage
  • Publizität, Prüfungspflicht
  • Gründungskosten

Über den Referenten

Ich bin Steueranwalt und das aus Leidenschaft. Abgesehen vom Straßenverkehrsschild ist der Steuerbescheid der wohl regelmäßigste Verwaltungsakt. Um zu zutreffenden Ergebnissen zu gelangen, muss hierum gestritten werden. Neben der Beratung im Rahmen der streitigen Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung in Steuerstreitverfahren und dem Steuerstrafrecht ist die Gestaltungsberatung an der Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht Gegenstand meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Zum Profil

Verwandte Fachgebiete

Alle Fachgebiete