Buchführungs-Update (inkl. USt für MA in Buchführung) 2026

Im Rahmen von Aktuelles Steuerrecht Praxis

Fachgebiete

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Das Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Einkommensteuer, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Mitarbeiter*in Rechnungswesen und Controlling, Selbständige/Unternehmensangehörige, Steuerberater*in / Wirtschaftsprüfer*in, Unternehmer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

• Steuersatzreduzierung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (u.a. Umgang mit Gutscheinen) durch das Steueränderungsgesetzes 2025
Vorgaben bei der Aufteilungsmethoden für Vorsteuern bei Immobilien
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
Neues zur E-Rechnungspflicht
Vorsteuerabzug aus einem Leistungsbezug vor dem Übergang des Unternehmers zur Regelbesteuerung bzw. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden
Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz in der Umsatzsteuer
Umsatzsteuerbefreiung einer unentgeltlichen Lieferung in grenzüberschreitenden Fällen
An Endverbrauch fälschlicherweise in Rechnung gestellte Umsatzsteuer und deren Berichtigung
Aufteilungsgebots für Beherbergungsumsätze i.Z.m. dem ermäßigten Steuersatz
Rückwirkender Vorsteuerabzug schon bei Vorliegen der Rechnung bis zur Erklärungsabgabe
Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der Bestätigungsanfrage für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen
Strafrechtliche Behandlung von unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen und einer anschließenden unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung
 

Kursdetail

Gesetzgebung

Rückblick auf das Steueränderungsgesetzes 2025 vom 22.12.2025 in Auszügen
Steuersatzreduzierung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (u.a. Umgang mit Gutscheinen)
Rückblick auf das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 22.12.2025 in Auszügen
Aufteilungsmethoden für Vorsteuern bei Immobilien
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19.12.2025
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile

Verwaltungsanweisungen

BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Neues zur E-Rechnungspflicht
BMF-Schreiben vom 10.11.2025, Vorsteuerabzug aus einem Leistungsbezug vor dem Übergang des Unternehmers zur Regelbesteuerung bzw. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
BMF-Schreiben vom 26.01.2026, Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden
BMF-Schreiben vom 03.03.2026, Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz in der Umsatzsteuer
BMF-Schreiben vom 31.03.2026, Umsatzsteuerbefreiung einer unentgeltlichen Lieferung in grenzüberschreitenden Fällen

Rechtsprechungen

An Endverbrauch fälschlicherweise in Rechnung gestellte Umsatzsteuer; EuGH-Urteil vom 01.08.2025, C-794/23
Aufteilungsgebots für Beherbergungsumsätze; EuGH-Urteil vom 05.03.2026, C-409/24, C-410/24 und C-411/24
Rückwirkender Vorsteuerabzug schon bei Vorliegen der Rechnung bis zur Erklärungsabgabe; EuG-Urteil vom 11.02.2026, T-689/24
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Bestätigungsanfrage; FG Baden-Württemberg Urteil vom 03.04.2025 - 12 K 831/24
Strafrechtliche Behandlung von unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen und einer anschließenden unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung; BGH-Beschluss vom 10.12.2025, 1 StR 387/25

Über den Referenten

„Steuerrecht muss nicht trocken sein“ Dieses Motto habe ich bereits vor vielen Jahren zum zentralen Punkt meiner Arbeit gemacht. So war es von der Finanzverwaltung, über die eigene Steuerkanzlei, zur Tätigkeit als Dozent im Umsatzsteuer- und Verfahrensrecht nur eine logische Konsequenz. Da ich mich nun vollständig auf die Wissensvermittlung konzentriere, kann ich meinen Teilnehmer*innen dieses Motto jeden Tag weitergeben. Hierbei ist es egal, ob ich dies für einen freien Bildungsträger in Vorbereitungskursen auf die Steuerfachwirte- oder Steuerberaterprüfung, an einer Hochschule für den Abschluss zum Bachelor of Arts oder im Rahmen von Seminaren bei Verbändern und der TeleTax mache. Und wenn der Funke überspringt, eine Prüfung erfolgreich bestanden wird oder die nächste Umsatzsteuer-Sonderprüfung ohne Mehrergebnis für die Finanzverwaltung endet, habe ich meinen Job gut gemacht. Das ist es, was für meine Tätigkeit als Dozent zählt.

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