Buchführungs-Update (inkl. USt für MA in Buchführung) 2025

Im Rahmen von Aktuelles Steuerrecht Praxis

Fachgebiete
30,00119,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
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Das Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Einkommensteuer, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Mitarbeiter*in Rechnungswesen und Controlling, Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

Aus Aktualitätsgründen werden die Inhalte 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben

Kursdetail

Gesetzgebung

  • Rückblick auf das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 02.12.2024 in Auszügen:
  • Neuregelungen zum Kleinunternehmer und
  • Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
  Verwaltungsanweisungen
  • BMF-Schreiben vom 15.10.2024, E-Rechnungspflicht
  • BMF-Schreiben vom 12.07.2024, Anhebung Freigrenze Geschenke von geringem Wert
  • BMF-Schreiben vom 18.03.2025, Sonderregelung für Kleinunternehmer ab 01.01.2025
  Rechtsprechungen
  • Margenbesteuerung bei nur einer erbrachten Leistung; EuGH-Urteil vom 25.06.2024, C-763/23 (Dragoram Tour)
  • Lieferung von Strom durch Vermieter; BFH-Urteil vom 17.07.2024, XI R 8/21
  • Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen; BFH-Urteil vom 25.09.2024, XI R 6/23
  • Fehlerhafter Steuerausweis in Mietverträgen bei Veräußerung; BFH-Urteil vom 05.12.2024, V R 16/22
  • Differenzbesteuerung im Gebrauchtwagenhandel; BFH-Urteil vom 11.12.2024, XI R 15/21
  • Ist-Besteuerung nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG für freiwillig buchführende Steuerpflichtige; FG Baden-Württemberg vom 09.07.2024, 9 K 86/24
Aktuelles
  • Neuregelungen zur Außenprüfung und zu den steuerlichen Berichtigungspflichten ab 01.01.2025
  • Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Über den Referenten

„Steuerrecht muss nicht trocken sein“ Dieses Motto habe ich bereits vor vielen Jahren zum zentralen Punkt meiner Arbeit gemacht. So war es von der Finanzverwaltung, über die eigene Steuerkanzlei, zur Tätigkeit als Dozent im Umsatzsteuer- und Verfahrensrecht nur eine logische Konsequenz. Da ich mich nun vollständig auf die Wissensvermittlung konzentriere, kann ich meinen Teilnehmer*innen dieses Motto jeden Tag weitergeben. Hierbei ist es egal, ob ich dies für einen freien Bildungsträger in Vorbereitungskursen auf die Steuerfachwirte- oder Steuerberaterprüfung, an einer Hochschule für den Abschluss zum Bachelor of Arts oder im Rahmen von Seminaren bei Verbändern und der TeleTax mache. Und wenn der Funke überspringt, eine Prüfung erfolgreich bestanden wird oder die nächste Umsatzsteuer-Sonderprüfung ohne Mehrergebnis für die Finanzverwaltung endet, habe ich meinen Job gut gemacht. Das ist es, was für meine Tätigkeit als Dozent zählt.

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