Besteuerung von Kryptowährungen und strafrechtliche Implikationen

Besteuerung von Krypto-Währungen und NFT

Fachgebiete
129,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
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Das Seminar richtet sich an:

Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen

Kursziele

• Kurze Einführung: Was sind Krypto-Assets/NFT? • Besteuerung von Krypto-Assets und NFT • Deklaration in der Praxis • Berichtigung, Selbstanzeige und Goldene Brücke-Schreiben • Wegzug und Auslandsverlagerung als Gestaltungsoption?

Kursdetail

Das Seminar gewährt sowohl über die technischen als auch über die steuer- und steuerstrafrecht¬lichen Fragen einen ersten Überblick und nennt unmittelbare Tipps und Lösungsansätze für die Praxis. Krypto-Währungen und NFT sind längst im Mainstream angekommen. Von den Rekord-Kurssteigerungen des Bitcoins und führenden Krypto-Währungen bis in das Jahr 2021 angelockt, investiert zwischenzeitlich eine Vielzahl „normaler“ Mandanten. Zugleich existiert eine erhebliche Anzahl von High-Tradern und Anlegern der ersten Stunde. Die steuerlichen und technischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Aufbereitung der Transaktionsdaten und deren Deklaration sind komplex. Sind für die Vergangenheit steuerpflichtige Gewinne nicht erklärt worden, kommen zudem Fragen der Berichtigungs- und Selbstanzeigeerklärung ins Spiel. Tangiert werden dabei immer auch Fragen, ob durch einen Wegzug oder sonstiger Verlagerung ins Ausland eine Steuerpflicht auf Krypto-Assets rückwirkend, jedenfalls aber zukünftig vermieden werden kann. 1. Kurze Einführung: Was sind Krypto-Assets/NFT? a) Kryptowährungen b) NFT c) Mining, Forging, Staking, Minting, Lending d) Air Drops 2. Besteuerung von Krypto-Assets und NFT a) Ertragssteuerrecht b) Umsatzsteuerrecht 3. Deklaration in der Praxis a) Zusammenführen von Daten mittels Auswertungs-Software und damit zusammenhängende Probleme b) Fehlende Daten c) Praxistipps für Steuerberater 4. Berichtigung, Selbstanzeige und Goldene Brücke-Schreiben a) Berichtigung vs. Selbstanzeige? b) Goldene-Brücke-Schreiben: Selbstanzeige noch möglich? 5. Wegzug und Auslandsverlagerung als Gestaltungsoption?

Über die Referenten

Als Partner der STRECK MACK SCHWEDHELM Rechtsanwälte, Steuerberater Partnerschaft mbB berate ich Unternehmen und Privatpersonen überregional in Betriebsprüfungs-, Rechtsbehelfs-, und Klageverfahren der Finanzbehörden und Rentenversicherungsträgern sowie im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

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Als Counsel bei STRECK MACK SCHWEDHELM Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB berate ich Unternehmen und Privatpersonen überregional in Betriebsprüfungs- und Rechtsbehelfsverfahren der Finanzbehörde sowie in Klage- und Steuerstrafverfahren der Finanz- und Strafgerichte. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist die Besteuerung von Kryptowährungen.

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