Besteuerung der Gas- und Wärmepreisbremse

Verfahren zur Besteuerung des geldwerten Vorteils der Gas- und Wärmepreisbremse im EStG und UStG

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69,00

zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.

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Das Seminar richtet sich an:

Auszubildende, Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Einkommensteuer, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Mitarbeiter*in Rechnungswesen und Controlling, Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

  • Definition des betroffenen Personenkreises (§ 123 EStG)
  • Einkünfte nach § 22 Nummer 3 Satz 1 EStG
  • anderen Einkunftsarten
  • Zuflusszeitpunkt (§ 125 EStG)
  • Ermittlung des Entlastungsbetrages nach § 124 EStG
  • Änderungen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
  • Entlastungen bei Mietverhältnissen und in Wohnungseigentümer-gemeinschaften

Kursdetail

Sie erhalten praktische Tipps zum richtigen Umgang mit der Gas- und Wärmepreisbremse. Besondere Behandlung erfolgt für folgende Themen:

  • Definition des betroffenen Personenkreises (§ 123 EStG)
  • Einkünfte nach § 22 Nummer 3 Satz 1 EStG
  • andere Einkunftsarten
  • Zuflusszeitpunkt (§ 125 EStG)
  • Ermittlung des Entlastungsbetrages nach § 124 EStG
  • Änderungen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
  • Entlastungen bei Mietverhältnissen und in Wohnungseigentümer-gemeinschaften
  • Umsatzsteuerliche Aspekte

Unter spezieller Beachtung von:

  • Abgrenzung der verschiedenen Personenkreise und deren Auswirkung auf die Besteuerung
  • Ermittlung des Entlastungsbetrages
  • Ermittlung der Höhe der Steuerbelastung

Über den Referenten

Ich habe ich mich auf die Beratung von (Zahn-)Ärzten, Heilhilfsberufen und Pflegeeinrichtungen spezialisiert, da sich gezeigt hat, dass eine Spezialisierung ein wertvolleres und bindungsintensiveres Mandatsverhältnis mit sich bringt. Diese Erfahrung und das Know-How möchte ich im Sinne der Qualitätssicherung der Tätigkeit als StB weitergeben um damit die Werthaltigkeit unserer Beratung, die über Lohn- und Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung hinausgeht, unter Beweis zu stellen.

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