Kursdetail
Der für die Steuerberaterhaftung zuständige IX. Zivilsenat des BGH hat mit seiner Entscheidung vom 8.2.2024 den Verantwortungsbereich bei der Lohnbuchführung neu ausgerichtet. Danach ist die Lohnbuchführung allein die Erstellung eines Rechenwerks und umfasst keine Beratung in sozialrechtlichen Fragen. In Fällen, wo der sozialrechtliche Status eines Mitarbeiters zweifelhaft ist, muss der Lohnbuchführer aber auf eine verbindliche Klärung durch den Mandanten hinwirken. Hieran gemessen wirft die Entscheidung für die Beratungspraxis Fragen auf, denn der Mandant erwartet üblicherweise, dass der von ihm beauftragte Steuerberater auch die sich bei der Lohnabrechnung stellenden Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht beantworten kann und insoweit auch die einschlägige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kennt und verfolgt. Das Seminar ordnet die BGH-Entscheidung ein, identifiziert typische Haftungsgefahren bei der Lohnbuchführung und zeigt Strategien auf, mit denen Fehler in der Lohnbuchführung und ein hieraus folgender Haftungsanspruch des Mandanten vermieden werden kann.