Kursdetail
Die GOBD sind verankert in einem Schreiben vom Bundesministerium für Finanzen, einem sogenannten BMF-Schreiben und regeln die Anforderungen an eine digitale Buchhaltung. Darin wird der Umgang mit steuerlich relevanten Unterlagen geregelt. Eingeführt wurden die GOBD mit BMF-Schreiben vom 14.11.2014 und gelten seit 01.01.2015. In den letzten 10 Jahren wurde Änderungen vorgenommen und Klarstellungen erreicht. Um die GOBD tiefgründig zu verstehen, reicht es eben nicht nur Kenntnis eines Rechtsgebiets zu haben. Sie umfassen sowohl Abgabenordnung als auch die Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Das die GOBD nur für buchführungspflichtige Unternehmen gelten ist ein Trugschluss. Änderungen haben dazu geführt, dass alle Unternehmen gleichermaßen eine Verpflichtung haben die Anforderungen zu erfüllen. Mit zunehmender Digitalisierung kommen auch die Vorsysteme der Buchhaltung in den Fokus der Finanzverwaltung. Hier ist es wichtig zu wissen, wie man in der Praxis sowohl die Einführung solcher Vorsysteme angeht als auch Änderungen. Die Änderung einer APP Anwendung mag so einfach sein. Was ist aber mit steuerlich relevanten Daten, die dieses Vorsystem erzeugt hat?