Außerordentliche Einkünfte § 34 EStG

Minderung der Einkommensteuer für außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG

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149,00
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Das Seminar richtet sich an:

Auszubildende, Mitarbeiter*in Lohn & Gehalt, Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in, Wirtschaftsprüfer*in

Kursziele

• Inhalt der Vorschrift • Außer Ordentlichkeit • Zusammenballung • Begünstigte Einkünfte • Ermittlung der Begünstigung • Ermäßigung nach § 34 (1) EStG und § 34 (3) EStG • Besteuerung der Abfindungen

Kursdetail

Der Gesetzgeber hat mit § 34 EStG eine reine Ausnahmevorschrift als Billigkeitsregelung eingeführt, die eine Ausnahme zum Steuertarif nach § 32a EStG darstellt. Die Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG führt in der Regel zu einer Steuerermäßigung. Dabei wird die Milderung der Tarifprogression grundsätzlich dadurch verwirklicht, dass die außerordentlichen Einkünfte auf einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt. Das Erfordernis der Zusammenballung von Einkünften als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist aus dem Umstand abzuleiten, dass sowohl der Wortlaut des § 34 Abs. 1 EStG als auch der des § 34 Abs. 2 EStG ausdrücklich nur auf außerordentliche Einkünfte bezieht.

Über den Referenten

Ich bin derzeit als Großbetriebsprüfer bei der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg tätig. Zudem unterrichte ich noch als Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Ich referiere außerdem an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

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