Kursdetail
Bei der grenzüberschreitenden Ausschüttung deutscher Unternehmen an die ausländische Muttergesellschaft muss immer der Kapitalertragsteuereinbehalt beachtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt jedoch eine teilweise oder gar vollständige Entlastung vom Kapitalertragsteuereinbehalt in Betracht. Das Seminar zeigt die unterschiedlichen nationalen und internationalen Regelungen im Zusammenhang mit der deutschen Kapitalertragsteuerbelastung. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Missbrauchsvermeidungsvorschrift des § 50d Abs. 3 EStG gelegt. Diese Vorschrift gewährt dem ausländischen Unternehmen in bestimmten Fällen keine Entlastung. Das Seminar richtet sich sowohl an Unternehmer als auch an Steuerberater und beinhaltet die wesentlichen steuerlichen Aspekte rund um die Kapitalertragsteuer bei grenzüberschreitenden Ausschüttungen.