Quartals-Update Aktuelles Steuerrecht 3/4-2023

Im Rahmen von Aktuelles Steuerrecht Monat

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119,00

zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.

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Das Seminar richtet sich an:

Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in

Kursziele

Folgende Themen wurden behandelt

 

  • Jahressteuergesetz 2023
  • Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
  • Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister
  • Heilung eines fehlerhaften Gewinnabführungsvertrags
  • Finale Betriebsstättenverluste
  • Der Verlustrücktrag im Entstehungsjahr
  • Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen
  • Betriebsstättenbegründung bei Kunden
  • Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
  • Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding
  • Lohnsteuerliche Arbeitgeber bei Zwischenschaltung einer ausländischen Gesellschaft
  • Der Zinsbegriff im Rahmen der Zinsschranke
  • Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO
  • Die Erbfallkostenpauschale für den Nacherben

Erlass der Einkommensteuer bei sachlicher Unbilligkeit

Kursdetail

Aktuelles aus der Beraterpraxis

 

Gesetzgebung

  • Wachstumschancengesetz – das JStG 2023

 

Verwaltungsanweisung

  • Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)
  • Steuerliche Folgen der Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister

 

Rechtsprechung

  • Heilung eines “fehlerhaften” Gewinnabführungsvertrags
  • Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Mietern
  • Nichtberücksichtigung finaler Verluste einer italienischen Betriebsstätte
  • Keine erweiterte Kürzung bei geringfügiger gewerblicher Nebentätigkeit auf einem Weihnachtsmarkt
  • Verlustrücktrag: Auswirkungen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte im Entstehungsjahr
  • Betriebsstätte/feste Einrichtung im Dienstleistungsbereich
  • Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs bei Gesellschafterfremdfinanzierung einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft
  • Kein Zufluss von Arbeitslohn wegen fehlender Insolvenzsicherung des Arbeitslohnanspruchs
  • Der lohnsteuerliche Arbeitgeber bei Zwischenschaltung einer ausländischen Gesellschaft
  • Die Zinsschranke (§ 4h EStG) gilt nur für Vergütungen, die Entgelt für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital sind
  • Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
  • Zum sachlichen Anwendungsbereich des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG
  • Anwendung der Drei-Tages-Fiktion
  • Keine ermäßigte Behandlung von Finanzhilfen in der Corona-Pandemie
  • Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

 

Kurzhinweise

  • Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler
  • Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO
  • “Zusammenstellung der in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe”
  • Erbfallkostenpauschale für den Nacherben
  • Gewerbesteuermess- und Körperschaftsteuerbescheide jetzt rein digital empfangen

 

Beratungsempfehlungen

  • Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen aus einer freiberuflichen Tätigkeit in den Niederlanden

 

Arbeitshilfe, Rechtsbehelfsempfehlungen

  • Feststellungsbescheid über den Wert von zugewendetem Grundbesitz kein Grundlagenbescheid
  • Erlass der Einkommensteuer bei sachlicher Unbilligkeit
  • Gesetzeslücke ermöglicht steuerfreie Wertverschiebungen

Über die Referenten

Mein Tätigkeitsfeld ist in erster Linie durch meine Leidenschaft für das Steuerrecht und den Beruf als Steuerberaterin geprägt. Das zeigt sich u.a. in meiner Tätigkeit als Gastreferentin an der WHS sowie als Dozentin bei Dr. Bannas. Ich unterrichte auf dem Gebiet des Steuerrechts unterschiedliche Teilnehmer, so bereite ich z. B. Prüfungskandidaten auf die mündliche Steuerberaterprüfung vor. Des Weiteren bin ich ehrenamtliches Prüfungsausschussmitglied für die StBK Westfalen-Lippe.

Zum Profil

Ich habe sprichwörtlich das Steuerrecht von der Pike auf gelernt. Durch meine Berufsausausbildung zum Steuerfachangestellten und das darauffolgende Studium habe ich eine „breite“ steuerliche Ausbildung genossen. Durch die späteren Spezialisierungen und die damit einhergehenden Tätigkeiten in der (internationalen) Steuerstrukturberatung bei renommierten internationalen Beratungsgesellschaften, verstehe ich mich als Generalist und Spezialist zugleich. Denn gerade die ganzheitliche steuerarten- und branchenübergreifende Beratung ist mir eine Herzensangelegenheit.

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