Kursdetail
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden neu definiert. Die ursprünglichen Schreiben vom 18.07.2003 und 20.10.2017 sind damit überholt und ersetzt worden. Die zwischenzeitliche Rechtsprechung ist berücksichtigt. Einer der Schwerpunkte liegt hier auf dem Problem der wesentlichen Verbesserung des Zustands. Damit Sie sich im Rahmen notwendiger steuerlicher Beurteilungen bei Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten auf die neue Rechtslage einstellen können, werden im Seminar u.a. folgende wichtige Aspekte behandelt: I. Anschaffungskosten 1. Umfang der Anschaffungskosten 2. Betriebsbereiter Zustand eines Gebäudes 2.1 Nutzung eines Gebäudes 2.2 Funktionstüchtigkeit eines Gebäudes 3. Unentgeltlicher oder teilentgeltlicher Erwerb II. Herstellungskosten 1. Umfang der Herstellungskosten 2. Herstellung eines Gebäudes 2.1. Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten bei Vollverschleiß eines Gebäudes 2.2 Nutzungs- bzw. Funktionsänderung eines Gebäudes 3. Erweiterung eines Gebäudes 3.1 Kosten für eine Erweiterung als Herstellungskosten 3.2 Vorliegen einer Erweiterung eines Gebäudes 4. Über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung 4.1 Ursprünglicher Zustand 4.2 Wesentliche Verbesserung 4.3 Sanierung in Raten 4.4 Teilweise Sanierung eines Gebäudes III. Anschaffungsnahe Herstellungskosten 1. Umfang der anschaffungsnahen Herstellungskosten 2. Aufwendungen, die keine anschaffungsnahen Herstellungskosten sind 3. Dreijahreszeitraum 4. 15 %-Grenze IV. Zusammentreffen von Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwendungen V. Feststellungslast