4 Jahre Sanierung ohne Insolvenz mit dem StaRUG

Aktuelle Entwicklungen, Entscheidungen und Anwendungsfälle in Restrukturierungsverfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz (StaRUG)

Fachgebiete
94,00
zzgl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden USt.
Der/Die ausgewählte Teilnehmer*in hat dieses Produkt bereits gebucht. Für den/die ausgewählte Teilnehmer*in liegt dieses Produkt bereits im Warenkorb.

Das Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*in Buchhaltung, Mitarbeiter*in Jahresabschlusserstellung, Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in

Kursziele

  • Präventiver Restrukturierungsrahmen
  • Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
  • Restrukturierungsplan
  • Auswahl der Planbetroffenen
  • Sachgerechte Gruppenbildung
  • Überstimmen opponierender Gläubiger (cross class cram down)
  • Gesellschafterbeschluss erforderlich? – Frage der Entscheidungshoheit
  • Gesellschafterpläne
  • Restrukturierung von Großgläubigerforderungen
  • StaRUG und Anleihen
  • StaRUG bei natürlichen Personen (Unternehmern)
  • Insolvenzvermeidung durch StaRUG-Restrukturierung

Kursdetail

Mittlerweile ist das StaRUG in der Praxis angekommen und hat auch einen festen Platz in der Beraterwelt eingenommen. Die erste Entscheidung eines Restrukturierungsgerichts erfolgte nur wenige Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes, der erste prominente Fall nach wenigen Monaten. Mittlerweile kommt das StaRUG-Verfahren in unterschiedlichster Gestaltung vor und beschäftigt regelmäßig die damit betrauten 24 Restrukturierungsgerichte in Deutschland und mit entsprechenden Verfahren auch in Europa. Dies aufzuzeigen und insbesondere die bislang durchgeführten und judizierten StaRUG-Fälle darzustellen, ist Gegenstand dieses Seminars. Die Teilnehmer erfahren, • die Grundstrukturen des neuen Gesetzes • die bisherigen Anwendungsfälle und Entscheidungen • Hintergründe zur aktuellen Evaluierung des deutschen Gesetzgebers und des europäischen Richtliniengebers • was sog. „Gesellschafterpläne“ sind • wie das StaRUG-Verfahren vom insolvenzrechtlichen ESUG-Verfahren abzugrenzen ist und wie sich beide Verfahren unterscheiden • wann ein StaRUG-verfahren in der Beratungspraxis zu empfehlen ist • wie die Zukunft des StaRUG aussieht

Über den Referenten

Ich bin Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der Unternehmensberatung plenovia GmbH, und bin seit 1992 im Sanierungs- und Insolvenzrecht tätig. Ich erachte die umfängliche Beratung und Begleitung mittelständischer Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen als sehr herausfordernd und facettenreich, insbesondere weil man Menschen unterschiedlichster Interessen in persönlichen Ausnahmesituationen erlebt. Es macht mir Spaß, diese Erfahrungen und Kenntnisse weiterzugeben und den Austausch zu suchen.

Zum Profil

Verwandte Fachgebiete

Alle Fachgebiete