Kursdetail
Der Grunderwerbsteuer unterliegen nicht nur direkte Grundstücksveräußerungen, sondern auch gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsvorgänge, wenn Grundvermögen unmittelbar betroffen ist oder aber Anteile an grundbesitzenden Unternehmen übergehen. Bei konzerninternen Umwandlungen ist die Grunderwerbsteuer oft nur Nebenprodukt, fällt aber aufgrund hoher Immobilienwerte und hoher Steuersätze von bis zu 6,5% stark ins Gewicht. So werden wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen teilweise aus Kostengründen nicht vollzogen. Dies soll mithilfe der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel in § 6a GrEStG vermieden werden. Der früher sehr eingegrenzte Anwendungsbereich der Befreiungsnorm hat sich in der letzten Zeit deutlich erweitert, sodass § 6a GrEStG schon bei kleinen Unternehmensverbünden Relevanz hat.