§ 6a GrEStG – Regelungsinhalt und aktuelle Entwicklungen

Der BFH erweitert den Anwendungsbereich der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel gem. § 6a GrEStG.

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129,00
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Das Seminar richtet sich an:

Steuerberater*in, Steuerexperte*in in Unternehmen, Unternehmer*in

Kursziele

• die Teilnehmer können die besprochenen Sachverhalte in der Praxis sicher anwenden und verlieren weniger Zeit bei der Bearbeitung derselben • die Teilnehmer erkennen relevante Sachverhaltsgestaltungen und die mögliche Steuerersparnis • die Teilnehmer bekommen eine höhere Sicherheit in der Bearbeitung der besprochenen Sachverhalte • die Teilnehmer werden umfassend zu aktuellen Entwicklungen informiert und können so von vergleichbaren Musterfällen profitieren • die Teilnehmer werden für steuerliche Risiken, z.B. durch Verletzung von Behaltenfristen, sensibilisiert • § 6a GrEStG: Sachlicher Anwendungsbereich o Begünstigte Erwerbsvorgänge o Begünstigte Rechtsvorgänge • § 6a GrEStG: Persönlicher Anwendungsbereich o Bestimmung des herrschenden Unternehmens o Bestimmung der abhängigen Gesellschaft(en) • § 6a GrEStG: Prüfung der Behaltensfristen • Anhängige BFH-Verfahren, darunter bspw. BFH, II R 31/22 • Jüngste BFH-Entscheidungen, darunter bspw. BFH, II R 13/20, II R 2/22, II R 46/22, II B 27/22 • Verfahrensrechtliche Aspekte des § 6a GrEStG

Kursdetail

Der Grunderwerbsteuer unterliegen nicht nur direkte Grundstücksveräußerungen, sondern auch gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsvorgänge, wenn Grundvermögen unmittelbar betroffen ist oder aber Anteile an grundbesitzenden Unternehmen übergehen. Bei konzerninternen Umwandlungen ist die Grunderwerbsteuer oft nur Nebenprodukt, fällt aber aufgrund hoher Immobilienwerte und hoher Steuersätze von bis zu 6,5% stark ins Gewicht. So werden wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen teilweise aus Kostengründen nicht vollzogen. Dies soll mithilfe der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel in § 6a GrEStG vermieden werden. Der früher sehr eingegrenzte Anwendungsbereich der Befreiungsnorm hat sich in der letzten Zeit deutlich erweitert, sodass § 6a GrEStG schon bei kleinen Unternehmensverbünden Relevanz hat.

Über die Referentin

Aufgrund meiner Tätigkeit in der Oberfinanzdirektion NRW habe ich vor allem die Bedürfnisse der Finanzämter im Blick. Dabei beschäftige ich mich auch mit komplexen und teils abstrakten Rechtsproblemen. Die TeleTax ermöglicht mir einen Blick über den Tellerrand, in dem ich meine erlernte Fachtheorie praxisbezogen weitergeben kann. Neben meinem großen Interesse im Bereich der Ertragsteuern habe ich durch die mehrjährige Tätigkeit in der OFD NRW eine Kernkompetenz in der Grunderwerbsteuer entwickelt.

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