Kursdetail
Auf der Gehaltsabrechnung müssen Arbeitnehmer jeden Monat aufs Neue zur Kenntnis nehmen, dass ein nicht unerheblicher Teil ihrer Vergütung vom Staat in Form von Steuern und Sozialversicherungsabgaben vereinnahmt wird.
Der Gesetzgeber hat jedoch in vielen Bereichen der Steuer- und Sozialgesetze variable Gestaltungsspielräume geschaffen, aus denen Arbeitgeber ihren Angestellten eine steuerfreie oder pauschal besteuerte Leistungszuwendung anbieten können. Durch geschickte Gestaltungen ergeben sich für beide Seiten Optimierungsmöglichkeiten.
Herr Rechtsanwalt Schwanke zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, mit denen der Lohn optimal gestaltet werden kann. Lernen Sie die Möglichkeiten der steuer- und sozialversicherungsfreien Einnahmen und der Pauschalbesteuerung kennen und nehmen Sie die Gestaltung so vor, dass sie der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung Stand hält.