Kursdetail
In Zeiten einer zunehmenden Flexibilisierung des Arbeitsmarktes treten immer häufiger sog. atypische Beschäftigungsverhältnisse in den Vordergrund. Anstatt eines unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsverhältnisses werden neben befristeten, Teilzeit- und Leiharbeitsverhältnissen zunehmend freie Mitarbeitsverhältnisse attraktiver. Bei falscher Ausgestaltung durch die Beteiligten droht jedoch die Einstufung als sog. „Scheinselbständigkeit“ mit weitreichenden Folgen. Bei unzureichender Beratung können sogar die steuerlichen Berater in Haftung genommen werden.
Der freie Mitarbeiter ist selbständig tätig, d.h. er muss sich eigenständig organisieren, unterliegt keinerlei Weisungen und ist für die Abführung seiner Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich. In der Praxis wird der freie Mitarbeiter jedoch häufig so in den Betriebsablauf integriert, dass er von der Sozialversicherung als abhängig Beschäftigter mit den Folgen der Sozialversicherungspflicht qualifiziert wird. Es drohen erhebliche Nachzahlungen zur Sozialversicherung und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen.