Kursdetail
Der Begriff der Personalakte ist gesetzlich nicht definiert und Gegenstand nur weniger gesetzlicher Regelungen. Trotzdem setzen die Personalplanung und Personalverwaltung eine ordnungsgemäße Personalakte voraus, in die z.B. Abmahnungen als Grundvoraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung aufgenommen werden.
Rund um die Personalakte stellt sich eine Vielzahl von Fragen, z.B. welche Gestaltung für den Arbeitgeber verpflichtend ist, welche Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung zukommt oder ob der Arbeitnehmer ein Recht auf Berichtigung oder Löschung bestimmter Inhalte hat.
Da der Inhalt der Personalakte stets auch persönliche Daten des Arbeitnehmers berührt, sind die strengen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Personalakte, wie in vielen Unternehmen noch konventionell in Papierform oder bereits elektronisch geführt wird.
Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Personalakte, speziell auch im Hinblick auf die strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes und zeigt, welche Ansprüche Arbeitnehmer in Bezug auf ihre Personalakte haben. Dabei geht der Referent auch auf Fragen ein, wann z.B. eine Abmahnung möglicherweise aus der Personalakte entfernt werden muss. Vervollständigt wird das Thema durch Hinweise, wie lange die Personalakte bzw. einzelne Dokumente hieraus nach arbeitsrechtlichen, steuerlichen oder handelsrechtlichen Vorschriften aufbewahrt werden müssen bzw. dürfen.