Kursdetail
Die gesetzlichen Regelungen des Baugewerbes sind eines der schwierigsten arbeitsrechtlichen Rechtsgebiete überhaupt. Dies liegt an der Vielfalt und dem Zusammenwirken verschiedener Regelungen aus Gesetzen, Verordnungen und zwingend anwendbaren Tarifverträgen.
Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2015 muss zudem eine Abgrenzung zum allgemeinen Mindestlohn erfolgen, wenn der persönliche Anwendungsbereich des Bau-Mindestlohns nicht eröffnet ist.
Zudem gibt es detaillierte Regelungen zum Saison-Kurzarbeitergeld in der Bauwirtschaft, deren Vorschriften auf Gesetze, Rechtsverordnungen und tarifvertragliche Regelungen verteilt sind.
Schließlich hat das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2016 die Allgemein-Verbindlich-Erklärung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für die Jahre 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärt. Hierauf reagierte der Gesetzgeber mit dem sog. Sozialkassensicherungsgesetz – SOKA-SiG.
Das Seminar gibt einen groben Überblick zu den grundlegenden gesetzlichen Vorgaben im Baugewerbe, die bei der Abrechnung von Baulöhnen zu beachten sind sowie zu aktuellen Entwicklungen auf diesem Gebiet.