Kursdetail
Die flexible Festlegung der Arbeitszeiten und der bedarfsgerechte Einsatz von Mitarbeitern nehmen im modernen Berufsleben stark zu. Dies gilt nicht nur für Aushilfen, deren Einsatz je nach Bedarf des Arbeitgebers gestaltet werden soll, sondern auch für Vollzeitbeschäftigte, für die der Arbeitsbedarf oftmals saisonal schwankt.
Die einzige Möglichkeit, flexiblen Personaleinsatz rechtssicher im Arbeitsverhältnis abzubilden, ist die Vereinbarung von Arbeitszeitkonten. Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2015 und die dort geltenden strengen Fälligkeitsregelungen müssen insbesondere im Niedriglohnbereich Arbeitszeitkonten geführt werden, wenn die Arbeit nicht gleichmäßig erfolgt.
In Sozialversicherungsprüfungen wurden in den vergangenen Jahren Abrufarbeitsverhältnisse thematisiert. Ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Vereinbarungen werden hier oftmals feste Arbeitszeiten gesetzlich fingiert, was zu erheblichen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen kann.
In diesem Seminar stellen die Referenten umfassend die rechtlichen Grundlagen für die Gestaltung von Arbeitszeitkonto und die Realisierung eines flexiblen Arbeitseinsatzes für Mitarbeiter dar. Ergänzend wird auf die Regelungen des Flexi-II-Gesetzes im Hinblick auf Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten eingegangen. In vielen praktischen Anwendungsfällen wird die Umsetzung in der betrieblichen Praxis dargestellt.